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   BGH, 03.05.1984 - 4 StR 225/84   

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BGH, 03.05.1984 - 4 StR 225/84 (https://dejure.org/1984,12902)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1984 - 4 StR 225/84 (https://dejure.org/1984,12902)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1984 - 4 StR 225/84 (https://dejure.org/1984,12902)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Straferschwerende Auswirkung der in einer fortgesetzten Handlung zu Tage tretenden kriminellen Energie

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Auszug aus BGH, 03.05.1984 - 4 StR 225/84
    Hinzu kommt noch, daß die Strafkammer bei der Würdigung der Widerstandshandlung im Rahmen der Strafzumessung ersichtlich von § 113 Abs. 1 StGB und nicht - was den Feststellungen entsprochen hätte - von einem Regelfall nach § 113 Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGHSt 26, 176 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]) ausgegangen ist.
  • BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84

    Ziehen von nachteiligen Schlüssen aus einer befugten Zeugnisverweigerung -

    Auch bei der Annahme von Tateinheit wäre die neu entscheidende Strafkammer durch das Verschlechterungsverbot allerdings nicht gehindert, auf eine Strafe zu erkennen, die die Summe der beiden bisher verhängten Einzelstrafen erreicht, da die Änderung des Konkurrenzverhältnisses den Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat nicht berühren muß (vgl. BGH NStZ 1984, 262; BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 3 StR 277/84) und in der andauernden Gewaltanwendung sogar eine erhöhte kriminelle Energie zu Tage getreten sein kann (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Mai 1984 - 4 StR 225/84).
  • BGH, 05.06.1984 - 1 StR 209/84

    Bestehen eines Fortsetzungszusammenhangs bei Vorliegen verschiedener Arten der

    Bei dieser Sachlage kann dahingestellt bleiben, ob der Angeklagte durch die irrtümliche Annahme von zwei selbständigen Handlungen überhaupt beschwert wäre, wenn der Fortsetzungszusammenhang nur durch die Einbeziehung weiterer Einzelakte - also eine Erweiterung des Schuldumfangs - begründet werden könnte (vgl. BGH, Beschl. vom 3.5.1984 - 4 StR 225/84).
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